Hallo, Freunde unserer Zunft,
wenn ich solche Fotos, wie das obere Foto auf Seite 28 in DDH 18/2012 betrachte, stelle ich mir unabhängig von dem dort abgebildeten Dach die Frage, wie viel „Pfütze“ eigentlich erlaubt ist und was die Fachregel für Abdichtungen überhaupt unter Pfützenbildung exakt versteht?
Die Fachregel für Abdichtungen ungenutzter Dächer besagt unter Punkt 2.3.1 (4), dass auch auf Dachflächen mit einer Dachneigung bis zu 5% (ca. 3°), bedingt durch die Durchbiegung und/oder zulässige Toleranzen in der Ebenheit der Unterlage, der Dicke der Werkstoffe, durch Überlappungen und Verstärkungen, Pfützenbildung vorkommen kann.
Wenn nun Dächer mit Gefälledämmung hergestellt werden, die eine Dachneigung von 2 bis 3% aufweisen, aber Pfützen bis zu einer Dachneigung von 5% toleriert werden dürfen, dann frage ich mich allen Ernstes, wozu überhaupt ein Flachdach mit Gefälle, wenn’s nicht über 5% hinausgeht?
Allein der Umstand, dass der Bauherr bereit ist, für ein kostspieligeres Gefälledach mehr Geld ausgeben zu wollen, als für ein „Null-Dach“, müsste doch ausreichen, um dem Rechnung zu tragen und dafür zu sorgen, dass das Niederschlagswasser auch bis 5% Gefälle komplett abgeführt wird. Ansonsten könnte man doch generell die teurere Gefälledämmung weglassen und ein ganz normales „Null-Dach“ mit Abdichtungsbahnen herstellen, die für die Anwendungskategorie K 2 geeignet sind. Und das sind sowieso die meisten.
Wenn Sie sich die beiden Fotos, die Sie mit dem folgenden Link öffnen können, anschauen, dann sehen Sie „Pfützenbildung“ auf einem Flachdach, und das trotz Gefälledämmung. Würden Sie diese Pfützen noch im Toleranzbereich ansiedeln? Ich nicht! Es stellt meines Erachtens nicht die geschuldete Leistung dar, die der Bauherr erwarten darf, wenn er ein Flachdach mit Gefälledämmung erbauen lässt.
Wo sind die Grenzen abgesteckt? Wie groß darf die „Pfützenbildung“ sein? Auf welcher Grundlage können Sachverständige bewerten, welche Pfützen ab welcher Größe einen Mangel darstellen?
Viele Pfützenbildungen sind doch das Resultat von „Pfusch am Bau“. Und warum sollte Pfusch toleriert werden? Es ist doch beispielsweise ein bekanntes Phänomen, dass der Gully oftmals an höchster Stelle sitzt. Kann verhindert werden! Oder warum sollte man Toleranzen im Untergrund anführen, wenn ein See entstanden ist? Dann wären es erstens keine zulässigen Toleranzen und zweitens hätte der Dachdeckermeister vor Beginn der Dacharbeiten davon gewusst und die Möglichkeit gehabt, sie entweder selbst auszumerzen oder mit vorangegangener Bedenkenanmeldung sie ausmerzen zu lassen, um nicht darauf aufbauen zu müssen. Oder aber die Akzeptanz für die Folgen, die der ungeeignete Untergrund unter Umständen in Form riesiger Pfützen mit sich bringen würde, beim Bauherrn einzuholen. Es darf doch nicht dem Zufall zugeschrieben werden, wenn „plötzlich“ Seenlandschaften auf dem Dach entstanden sind. Das wäre doch bei einer gründlichen Vorgehensweise aufgrund der Umstände absehbar gewesen!
Die vorstehenden Fotos (siehe Link) zeigen einen Dachaufbau mit Gefälledämmung auf einem Neubau mit Betondecke. Da man davon ausgehen kann, dass die Betondecke plan ist und die Dämmstoffindustrie in der Lage ist, Gefälledämmung herzustellen, über die das Niederschlagswasser wie geplant in den Gully abgeführt wird, muss in diesem Fall ein Verarbeitungsfehler unterstellt werden. Dort sind keine Durchbiegungen oder zulässige Toleranzen in der Ebenheit der Unterlage für die Seenlandschaften verantwortlich, die, unter Punkt 2.3.1 (4) der Fachregel aufgeführt, Anlass zur Toleranz wären. Und wie ist „zulässige Toleranzen in der Ebenheit der Unterlage“ gemeint? Und was heißt „Dicke der Werkstoffe“? Durch das Auftragen von Überlappungen würden sich vielleicht davor kleinerer Pfützen stauen. Aber wenn die Überlappungen sich mittig auf dem Grund des Sees befinden, können sie auch nicht die Ursache der „Pfützenbildung“ sein.
Diese eingeräumten Toleranzen in der Fachregel sind vielleicht gut gemeint, aber meiner Meinung nach ziemlich sinnlos und für den Bauherrn nicht unbedingt zielführend, wenn es darum geht, ein mangelfreies Werk und die geschuldete Leistung zu bekommen!
Aus dem Bewusstsein heraus, dass zumindest kleinere Pfützenbildungen die Regel sind und auch bei Dächern mit Gefälle nicht ausgeschlossen werden können, sollte doch statt dieser nicht oder nur halbherzig definierter Szenarien in der Fachregel ganz einfach die Konsequenz sein, dass ausschließlich Abdichtungsbahnen eingesetzt werden dürfen, die sich für die Anwendungskategorie K 2 eignen. Und dann könnte überspitzt gesagt „geflutet“ werden.
Die Fachregel sollte diesbezüglich griffige Aussagen treffen, die vom Anwender zum einen ohne Rätselraten berücksichtigt werden können und zum anderen mehr Transparenz schaffen, so dass der Dachdeckermeister, aber auch der Planer und der Bauherr aufgrund festgelegter Definitionen selbst erkennen kann, ob die Arbeit fachregelgerecht ausgeführt ist, und sie sich nicht der Auslegungssache eines Sachverständigen aussetzen müssen, wenn’s zum Streit kommt. Mindestüberdeckungen werden ja auch genau mit der Angabe von Zentimetern in den Fachregeln definiert.
Unter Punkt 2.3.1 (4) könnte beispielsweise stehen: - Der Untergrund soll so beschaffen sein, dass zusammen hängende Pfützen über mehrere Bahnenbreiten der Abdichtung vermieden werden. Sollte absehbar sein, dass sich größere Pfützenbildungen nicht vermeiden lassen, dann ist die Stoffauswahl für die Dachabdichtung nach der Bemessungsregel für die Anwendungskategorie K 2 vorzunehmen. -
Damit würde die Wahrscheinlichkeit größer sein, nur noch kleine angestaute Pfützen vor den Überlappungen anzutreffen und nicht große Pfützen, die man eher mit einem Karpfenteich verwechseln könnte. Und wenn Seenlandschaften entstehen würden, für die der Dachdeckermeister nicht verantwortlich ist und er gemäß der Modalen Hilfsverben nachvollziehbare Gründe anführen kann, weshalb er die Regel nicht einhalten konnte, dann ist er doch außen vor. Hinsichtlich des ungeeigneten Untergrundes sollte er natürlich vorher Bedenken angemeldet haben.
Für den Bedachungsunternehmer könnte sich eine solche Regel sogar als Vorteil erweisen, weil er damit viel besser beim Planer, Bauherrn oder der Firma des Vorgewerks argumentieren könnte, da der Untergrund nun mal nicht bei der Dämmung anfängt, sondern darunter. Jeder müsste sich mehr in der Pflicht fühlen.
Und wenn die genaue Definition einer „Pfützenbildung“ in der Fachregel nicht gewollt ist, dann sollte man es besser ganz weglassen und nicht mit „Gummiparagraphen“ aufwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Wöbken
Wöbken Dachtechnik, Sachverständigen- und Planungsbüro, Köln
wenn ich solche Fotos, wie das obere Foto auf Seite 28 in DDH 18/2012 betrachte, stelle ich mir unabhängig von dem dort abgebildeten Dach die Frage, wie viel „Pfütze“ eigentlich erlaubt ist und was die Fachregel für Abdichtungen überhaupt unter Pfützenbildung exakt versteht?
Die Fachregel für Abdichtungen ungenutzter Dächer besagt unter Punkt 2.3.1 (4), dass auch auf Dachflächen mit einer Dachneigung bis zu 5% (ca. 3°), bedingt durch die Durchbiegung und/oder zulässige Toleranzen in der Ebenheit der Unterlage, der Dicke der Werkstoffe, durch Überlappungen und Verstärkungen, Pfützenbildung vorkommen kann.
Wenn nun Dächer mit Gefälledämmung hergestellt werden, die eine Dachneigung von 2 bis 3% aufweisen, aber Pfützen bis zu einer Dachneigung von 5% toleriert werden dürfen, dann frage ich mich allen Ernstes, wozu überhaupt ein Flachdach mit Gefälle, wenn’s nicht über 5% hinausgeht?
Allein der Umstand, dass der Bauherr bereit ist, für ein kostspieligeres Gefälledach mehr Geld ausgeben zu wollen, als für ein „Null-Dach“, müsste doch ausreichen, um dem Rechnung zu tragen und dafür zu sorgen, dass das Niederschlagswasser auch bis 5% Gefälle komplett abgeführt wird. Ansonsten könnte man doch generell die teurere Gefälledämmung weglassen und ein ganz normales „Null-Dach“ mit Abdichtungsbahnen herstellen, die für die Anwendungskategorie K 2 geeignet sind. Und das sind sowieso die meisten.
Wenn Sie sich die beiden Fotos, die Sie mit dem folgenden Link öffnen können, anschauen, dann sehen Sie „Pfützenbildung“ auf einem Flachdach, und das trotz Gefälledämmung. Würden Sie diese Pfützen noch im Toleranzbereich ansiedeln? Ich nicht! Es stellt meines Erachtens nicht die geschuldete Leistung dar, die der Bauherr erwarten darf, wenn er ein Flachdach mit Gefälledämmung erbauen lässt.
Wo sind die Grenzen abgesteckt? Wie groß darf die „Pfützenbildung“ sein? Auf welcher Grundlage können Sachverständige bewerten, welche Pfützen ab welcher Größe einen Mangel darstellen?
Viele Pfützenbildungen sind doch das Resultat von „Pfusch am Bau“. Und warum sollte Pfusch toleriert werden? Es ist doch beispielsweise ein bekanntes Phänomen, dass der Gully oftmals an höchster Stelle sitzt. Kann verhindert werden! Oder warum sollte man Toleranzen im Untergrund anführen, wenn ein See entstanden ist? Dann wären es erstens keine zulässigen Toleranzen und zweitens hätte der Dachdeckermeister vor Beginn der Dacharbeiten davon gewusst und die Möglichkeit gehabt, sie entweder selbst auszumerzen oder mit vorangegangener Bedenkenanmeldung sie ausmerzen zu lassen, um nicht darauf aufbauen zu müssen. Oder aber die Akzeptanz für die Folgen, die der ungeeignete Untergrund unter Umständen in Form riesiger Pfützen mit sich bringen würde, beim Bauherrn einzuholen. Es darf doch nicht dem Zufall zugeschrieben werden, wenn „plötzlich“ Seenlandschaften auf dem Dach entstanden sind. Das wäre doch bei einer gründlichen Vorgehensweise aufgrund der Umstände absehbar gewesen!
Die vorstehenden Fotos (siehe Link) zeigen einen Dachaufbau mit Gefälledämmung auf einem Neubau mit Betondecke. Da man davon ausgehen kann, dass die Betondecke plan ist und die Dämmstoffindustrie in der Lage ist, Gefälledämmung herzustellen, über die das Niederschlagswasser wie geplant in den Gully abgeführt wird, muss in diesem Fall ein Verarbeitungsfehler unterstellt werden. Dort sind keine Durchbiegungen oder zulässige Toleranzen in der Ebenheit der Unterlage für die Seenlandschaften verantwortlich, die, unter Punkt 2.3.1 (4) der Fachregel aufgeführt, Anlass zur Toleranz wären. Und wie ist „zulässige Toleranzen in der Ebenheit der Unterlage“ gemeint? Und was heißt „Dicke der Werkstoffe“? Durch das Auftragen von Überlappungen würden sich vielleicht davor kleinerer Pfützen stauen. Aber wenn die Überlappungen sich mittig auf dem Grund des Sees befinden, können sie auch nicht die Ursache der „Pfützenbildung“ sein.
Diese eingeräumten Toleranzen in der Fachregel sind vielleicht gut gemeint, aber meiner Meinung nach ziemlich sinnlos und für den Bauherrn nicht unbedingt zielführend, wenn es darum geht, ein mangelfreies Werk und die geschuldete Leistung zu bekommen!
Aus dem Bewusstsein heraus, dass zumindest kleinere Pfützenbildungen die Regel sind und auch bei Dächern mit Gefälle nicht ausgeschlossen werden können, sollte doch statt dieser nicht oder nur halbherzig definierter Szenarien in der Fachregel ganz einfach die Konsequenz sein, dass ausschließlich Abdichtungsbahnen eingesetzt werden dürfen, die sich für die Anwendungskategorie K 2 eignen. Und dann könnte überspitzt gesagt „geflutet“ werden.
Die Fachregel sollte diesbezüglich griffige Aussagen treffen, die vom Anwender zum einen ohne Rätselraten berücksichtigt werden können und zum anderen mehr Transparenz schaffen, so dass der Dachdeckermeister, aber auch der Planer und der Bauherr aufgrund festgelegter Definitionen selbst erkennen kann, ob die Arbeit fachregelgerecht ausgeführt ist, und sie sich nicht der Auslegungssache eines Sachverständigen aussetzen müssen, wenn’s zum Streit kommt. Mindestüberdeckungen werden ja auch genau mit der Angabe von Zentimetern in den Fachregeln definiert.
Unter Punkt 2.3.1 (4) könnte beispielsweise stehen: - Der Untergrund soll so beschaffen sein, dass zusammen hängende Pfützen über mehrere Bahnenbreiten der Abdichtung vermieden werden. Sollte absehbar sein, dass sich größere Pfützenbildungen nicht vermeiden lassen, dann ist die Stoffauswahl für die Dachabdichtung nach der Bemessungsregel für die Anwendungskategorie K 2 vorzunehmen. -
Damit würde die Wahrscheinlichkeit größer sein, nur noch kleine angestaute Pfützen vor den Überlappungen anzutreffen und nicht große Pfützen, die man eher mit einem Karpfenteich verwechseln könnte. Und wenn Seenlandschaften entstehen würden, für die der Dachdeckermeister nicht verantwortlich ist und er gemäß der Modalen Hilfsverben nachvollziehbare Gründe anführen kann, weshalb er die Regel nicht einhalten konnte, dann ist er doch außen vor. Hinsichtlich des ungeeigneten Untergrundes sollte er natürlich vorher Bedenken angemeldet haben.
Für den Bedachungsunternehmer könnte sich eine solche Regel sogar als Vorteil erweisen, weil er damit viel besser beim Planer, Bauherrn oder der Firma des Vorgewerks argumentieren könnte, da der Untergrund nun mal nicht bei der Dämmung anfängt, sondern darunter. Jeder müsste sich mehr in der Pflicht fühlen.
Und wenn die genaue Definition einer „Pfützenbildung“ in der Fachregel nicht gewollt ist, dann sollte man es besser ganz weglassen und nicht mit „Gummiparagraphen“ aufwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Wöbken
Wöbken Dachtechnik, Sachverständigen- und Planungsbüro, Köln
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